AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
N-LAND IMMOBILIEN – Thomas Lepsinger
1. Angebote und Objektangaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die von uns weitergegebenen Informationen und Objektangaben beruhen grundsätzlich auf Angaben des Eigentümers, Vermieters oder sonstiger Dritter. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Gewähr übernehmen, soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung trifft.
2. Maklervertrag und Weitergabe von Informationen
Unsere Angebote und Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
Maklerverträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder über die Vermittlung eines solchen Vertrags bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform.
Soweit der Empfänger Informationen über ein Objekt an einen Dritten weitergibt und dieser infolge der Weitergabe einen provisionspflichtigen Hauptvertrag abschließt, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
3. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von uns nachgewiesenes Objekt oder eine von uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.
Die gesetzlichen Regelungen über die Entstehung eines Provisionsanspruchs bleiben hiervon unberührt.
4. Provision
Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung bzw. dem Maklervertrag.
Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch erfüllt sind.
Bei Kaufverträgen wird die Provision mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 656a ff. BGB.
5. Tätigkeit für beide Vertragsparteien
N-LAND IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig zu werden, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen oder entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen entgegenstehen.
6. Mitteilung über den Vertragsabschluss
Der Auftraggeber informiert uns über den Abschluss eines aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommenen Hauptvertrags und teilt uns die für die Berechnung und Prüfung des Provisionsanspruchs erforderlichen Angaben mit.
7. Alleinauftrag
Soweit ein Makleralleinauftrag vereinbart wurde, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach der jeweiligen Vereinbarung über den Makleralleinauftrag.
8. Vermietung und Verpachtung
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen richtet sich ein etwaiger Provisionsanspruch nach der jeweiligen Vereinbarung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Kommt später mit einem von uns nachgewiesenen Vertragspartner ein Kaufvertrag über das betreffende Objekt zustande, besteht ein Provisionsanspruch nur, soweit hierfür die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Gesetzliche Regelungen
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Maklervertrag, insbesondere die §§ 652 ff. BGB.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.
12. Verbraucherschlichtung
N-LAND IMMOBILIEN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von N-LAND IMMOBILIEN.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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