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MAKLERGEBÜHR

Es hat sich vieles geändert.

 

Der Gesetzgeber:

Seit Dezember 2020 ist es gesetzlich verankert, dass Verkäufer und Käufer (Verbraucher) die Maklergebühr für das Objekt teilen müssen, wobei der Käufer nie mehr als der Verkäufer zahlen darf. Das bedeutet, dass der Verkäufer nun, im Gegensatz zu den Jahren davor, ebenfalls eine Provision zu bezahlen hat. Gut oder schlecht? Zumindest wurde versucht hier eine Art Gerechtigkeit zwischen Verkäufer und Käufer herbeizuführen. Letztlich bezieht sich die Regelung aber nur auf Einfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.

Handelt es sich um z.B. gewerbliche Kunden oder um sogenannte "Liebhaberobjekte", werden wir Ihnen, nach einem Gespräch und nach der Besichtigung des Objekts gerne ein individuelles Angebot unterbreiten. Und auch hier sprechen die Maklergebühren für sich. Probieren Sie es aus!

Übrigens: Makleraufträge bzw. die Zusammenarbeit muss in einem schriftlichen Vertrag fixiert sein.

TV-Makler:

Werbung ist eben alles ... oder doch nicht. Die große Präsenz von TV-Maklern und die werbewirksamen Aussagen werde inhaltlich kaum gehalten. Schauen Sie sich einfach die Höhe der Maklerprovision an und Sie werden überrascht sein, selbst bei denen, die mit den berühmten "Provisionsschmerzen" werben.

Makler, die in Ihrer Region agieren, haben üblicherweise einen großen VorteilDie Makler kennen die Region und den gesamten Markt. Und noch viel wichtiger: Sie als Kunde stehen im Mittelpunkt des Maklers, der ein echter Dienstleister ist.

 

Lassen Sie sich nicht von der Maklergebühr, Verkaufsprovision oder Courtage beeindrucken, wer seine Leistung professionell abliefert, ist das "Geld" auch wert. n-land.immobilien geht hier den Weg der Transparenz und der fairen Maklergebühr. Abhängig vom Objekt berechnen wir eine Maklergebühr ab 1,95% (inkl. gesetzl. MwSt.).

 

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