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NEU! Die Grundlage der Immobilienbewertung ist überarbeitet worden. Die ImmoWertV 2021 tritt ab 01.01.2022 in Kraft und ist die neue zu berücksichtigende Grundlage für die Bewertung.

Die Bewertung einer Immobilie ist das WICHTIGSTE Thema überhaupt. Die Wertermittlung ist die Basis und ein Bestandteil für die Findung des richtigen Verkaufspreises. Es wird die Substanz und der Zustand bewertet - nicht mehr aber auch nicht weniger. Über diese grundlegende Bewertung sollte es keine zwei Meinungen geben. Wie Immobilien zu bewerten sind wird eindeutig vom Gesetzgeber festgelegt.

Die kostenfreie Wertermittlung ist natürlich selbstverständlich, denn wie sonst sollte man als Makler zu einem wirklichen Verkaufspreis kommen?

Die "Online"-Schätzungen sind leider nur bedingt realistisch, denn es werden hier nur die veranschlagten Verkaufspreise betrachtet. Zu welchem Preis  eine Immobilie tatsächlich verkauft wurde wissen nur die am Kauf beteiligten Parteien, Banken, Notar, Finanzamt und der Gutachterausschuss ... und natürlich der Makler.

Zudem stellt sich doch die Frage ob Sie selbst etwas für mehrere hunderttausend €uro kaufen ohne es gesehen zu haben? Vermutlich eher nicht. Und genau die Frage muss man doch auch bei einer "Online"-Bewertung stellen. Wie realistisch ist eine Bewertung, die auf verkauften Objekten in der Umgebung basieren?

Immobilienbewertung! "Online" oder "UMSONST"

Die Daten, die bei einer "Online"-Bewertung zugrunde liegen, sind in der Regel beworbene "Verkaufspreise". Daraus resultieren sehr hohe Bewertungen, die am Markt nur u.U. "abgebildet" werden. Es ist nicht mehr als ein Lockangebot für Eigentümer, die verständlicherweise dem Makler glauben, der den höchsten Verkaufspreis verspricht. Die dann tatsächlich realisierten Preise werden nicht mehr beworben.

So geht Immobilienbewertung bei uns!

  1. Wir kommen zu einem persönlichen Gespräch.

  2. Wir schauen uns das Immobilienobjekt gemeinsam mit Ihnen an.

  3. Wir entscheiden gemeinsam ob n-land.immo eine natürlich "kostenfreie" Wertermittlung durchführt oder aber ein zu beauftragender Gutachter besser ist.

  4. Sie entscheiden ob Sie mit uns weitermachen wollen und wir Ihr Objekt vermarkten sollen.

  5. Das gesamte Miteinander ist offen und bleibt für Sie transparent.

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